Banner
Psychiatrie Personalverordnung
Auszug in Fragen und Antworten
Haftungsausschluss

Wie wurden die vorgegebenen Minutenwerte ermittelt?

Die Minutenwerte wurden empirisch, mit Hilfe detaillierter "Tätigkeitsprofile" erarbeitet.
Die Minutenwerte gelten beim Krankenpflegepersonal für den Regeldienst von täglich 14 Stunden; zuzüglich einer halben Stunde Übergabezeit mit dem Nachtdienst.

Was ist mit dem Begriff "Basiswert" oder "Stationssockel" gemeint?

Für das Krankenpflegepersonal ist je Station und Woche ein Wert von 5000 Minuten zugrunde   zu legen; umfasst eine Station weniger als 16 Patienten im Jahresdurchschnitt, vereinbaren die Vertragsparteien, inwieweit dieser Minutenwert je Station zu vermindern ist.
Mit der abweichenden Regelung für den Pflegedienst sollen die Bedingungen des Schichtdienstes auf den Stationen berücksichtigt und eine bessere Anpassung der Personalbemessung bei unterschiedlichen Stationsgrössen erreicht werden.

Wie werden die Personalstellen errechnet?

Wenn die Patienten den Behandlungsbereichen zugeordnet sind, bleibt für die Berechnung der Personalstellen nur eine einfache Rechenaufgabe übrig.
Die Zahl der Patienten pro Behandlungsbereich (Zuordnung) - wird mit dem für diesen Bereich festgelegten Minutenwert der Berufsgruppe - multipliziert und durch die effektive Wochenarbeitszeit dividiert.

Die Ermittlung der Personalstellen - getrennt für jede Berufsgruppe - kann auf folgende Formel gebracht werden:

Minutenwerte/Woche (x) durchschnittliche Zahl der Patienten
------------------------------------------------------------- = Personalstellen
Arbeitszeit/Woche (-) Ausfallzeit


Für die Personalstellenberechnung des Pflegedienstes wird pro Station der Basiswert von 5000 Minuten zur Gesamtminutenzahl hinzugerechnet.

Zu dem so errechneten Personalbedarf kommen die Stellen für Leitungskräfte im ärztlichen und pflegerischen Bereich hinzu.

Die Personalstellen für den Nachtdienst werden seperat berechnet!



Ist eine Überprüfung der Personalbemessung nach der PsychPV vorgesehen?

Ja. Da die Zuordnung der Patienten zu den Behandlungsbereichen für die Personalbemessung    und damit für die Höhe der Pflegesätze entscheidend ist, wird den Krankenkassen die  Möglichkeit eingeräumt, die Zuordnung zu prüfen. Wenn notwendig, soll der Medizinische    Dienst der Krankenkassen die Zuordnung gemeinsam mit den Ärzten des Krankenhauses   prüfen. Über dieses Verfahren sowie zur Prüfung, ob die verbesserte Personalausstattung        auch beim Behandlungsangebot entsprechend umgesetzt wurde, treffen die Vertragsparteien entsprechende Rahmenvereinbarungen.

| nächste Seite | Seitenanfang |



- Kevins Webdesign - Menü Generator