Wie wurden die vorgegebenen Minutenwerte ermittelt?
Die Minutenwerte wurden empirisch, mit Hilfe detaillierter "Tätigkeitsprofile" erarbeitet.
Die Minutenwerte gelten beim Krankenpflegepersonal für den
Regeldienst von täglich 14 Stunden; zuzüglich einer halben
Stunde Übergabezeit mit dem Nachtdienst.
Was ist mit dem Begriff "Basiswert" oder "Stationssockel" gemeint?
Für das Krankenpflegepersonal ist je Station und Woche ein Wert
von 5000 Minuten zugrunde zu legen; umfasst eine Station weniger als 16
Patienten im Jahresdurchschnitt, vereinbaren die Vertragsparteien,
inwieweit dieser Minutenwert je Station zu vermindern ist.
Mit der abweichenden Regelung für den Pflegedienst sollen die
Bedingungen des Schichtdienstes auf den Stationen berücksichtigt
und eine bessere Anpassung der Personalbemessung bei unterschiedlichen
Stationsgrössen erreicht werden.
Wie werden die Personalstellen errechnet?
Wenn die Patienten den Behandlungsbereichen zugeordnet sind, bleibt
für die Berechnung der Personalstellen nur eine einfache
Rechenaufgabe übrig.
Die Zahl der Patienten pro Behandlungsbereich (Zuordnung) - wird mit
dem für diesen Bereich festgelegten Minutenwert der Berufsgruppe -
multipliziert und durch die effektive Wochenarbeitszeit dividiert.
Die Ermittlung der Personalstellen - getrennt für jede Berufsgruppe - kann auf folgende Formel gebracht werden:
Minutenwerte/Woche (x) durchschnittliche Zahl der Patienten
------------------------------------------------------------- = Personalstellen
Arbeitszeit/Woche (-) Ausfallzeit
Für die Personalstellenberechnung des Pflegedienstes wird pro
Station der Basiswert von 5000 Minuten zur Gesamtminutenzahl
hinzugerechnet.
Zu dem so errechneten Personalbedarf kommen die Stellen für
Leitungskräfte im ärztlichen und pflegerischen Bereich hinzu.
Die Personalstellen für den Nachtdienst werden seperat berechnet!
Ist eine Überprüfung der Personalbemessung nach der PsychPV vorgesehen?
Ja. Da die Zuordnung der Patienten zu den Behandlungsbereichen für
die Personalbemessung und damit für die Höhe der
Pflegesätze entscheidend ist, wird den Krankenkassen die
Möglichkeit eingeräumt, die Zuordnung zu prüfen. Wenn
notwendig, soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Zuordnung
gemeinsam mit den Ärzten des Krankenhauses prüfen. Über
dieses Verfahren sowie zur Prüfung, ob die verbesserte
Personalausstattung auch beim Behandlungsangebot entsprechend umgesetzt
wurde, treffen die Vertragsparteien entsprechende Rahmenvereinbarungen.
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